Wichtige Hinweise für Ihren ersten Termin:
Damit wir pünktlich starten können und genug Zeit für Ihre Behandlung haben, bitten wir Sie um Folgendes:
Bitte kommen Sie zu Ihrem ersten Termin etwa 10 Minuten früher. So können wir Ihre Verordnung erfassen und offene organisatorische Fragen in Ruhe klären.
Zu den Folgeterminen reicht es, wenn Sie etwa 5 Minuten vorher da sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Behandlungszeit bei Verspätungen verkürzt.
Tragen Sie bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können.
Bringen Sie vorhandene Unterlagen mit, die für Ihre Behandlung wichtig sein könnten, zum Beispiel MRT- oder Röntgenbefunde, OP-Berichte oder Nachbehandlungspläne.
Ein Handtuch müssen Sie nicht mitbringen. Das stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Terminabsagen und Ausfallregelung
Damit wir Termine fair planen und anderen Patientinnen und Patienten Wartezeiten ersparen können, gelten folgende Regelungen:
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung behalten wir uns vor, die für Sie reservierte Behandlungszeit in Rechnung zu stellen.
Gerne bieten wir Ihnen in diesem Fall einen Ersatztermin an.
Wenn Sie an einer ansteckenden Erkrankung leiden, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Aus Rücksicht auf andere Patientinnen und Patienten sowie unser Team führen wir in diesem Fall keine Behandlung durch.
Behandlungsdauer und gesetzliche Vorgaben
Die reine Behandlungszeit beträgt je nach Verordnung in der Regel 15 bis 20 Minuten, zum Beispiel bei Krankengymnastik. In dieser Zeit sind auch organisatorische Abläufe wie Raumvorbereitung, Terminorganisation und Abrechnung enthalten.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin eine gültige ärztliche Verordnung mit. Gerne können Sie uns diese auch vorab zukommen lassen.
Ohne gültige Verordnung dürfen wir Sie leider nicht im Rahmen Ihrer Krankenversicherung behandeln. Bei abgelaufenen oder fehlerhaften Rezepten sind wir gesetzlich verpflichtet, die Behandlung abzulehnen.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung sowie 10 Prozent der Behandlungskosten. Die Zuzahlung ist spätestens bis zum zweiten Termin zu begleichen.
Privatversicherte und Selbstzahler
Als privat versicherte oder selbstzahlende Patientin oder Patient erhalten Sie vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung mit allen relevanten Preisen.
Bitte beachten Sie:
Die Erstattung durch Ihre Versicherung kann vom Rechnungsbetrag abweichen. Klären Sie am besten im Vorfeld, in welchem Umfang Ihre Versicherung physiotherapeutische Leistungen übernimmt.
Unsere Preise basieren auf dem tatsächlichen Zeitaufwand, der fachlichen Qualifikation der behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten sowie den betriebswirtschaftlichen Kosten
unserer Praxis.
Sie sind unabhängig von den Erstattungssätzen einzelner Versicherungen oder der Beihilfe kalkuliert.
Erstattungen durch private Krankenversicherungen oder die Beihilfe können vom Rechnungsbetrag abweichen. Ein Anspruch auf vollständige Kostenerstattung besteht nicht.
Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie von uns die Rechnung sowie gegebenenfalls das Rezept zur Einreichung bei Ihrer Versicherung. Wir bitten um Überweisung innerhalb von 14 Tagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Kostenerstattung durch Ihre Versicherung.
Hinweis: Da viele Behandlungen über mehrere Wochen stattfinden, ist eine fristgerechte Zahlung Teil unserer Praxisorganisation. Vielen Dank für Ihr Verständnis.